Maskenpflicht auch wieder am Sitzplatz
02.12.2021
Die Maske ist innerhalb der schulischen Räumlichkeiten, also am Sitzplatz, im Klassenraum und auf den Fluren zu tragen.
Auch in der OGS und den anderen Betreuungsangebote gilt die Maskenpflicht am Sitzplatz.
Auf dem Außengelände (Schulhof, Parkplatz) gilt keine Maskenpflicht; wir empfehlen das Tragen einer Maske besonders dann, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Weitere Informationen: